Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der

AREI Kanal-Service GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Kreitz
Am Langen Graben 10
52353 Düren
Tel.: + 49 (0) 2421 – 209060
E-Mail: info@AREI.de
USt.-IdNr.: DE280837383
Sitz der Gesellschaft: Düren
Registergericht: Amtsgericht Düren
Registernummer: HRB 6245

(im Folgenden „Auftragnehmer” genannt) und den Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“, gemeinschaftlich auch „Parteien“ genannt)

1.2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.

1.4. Die AGB des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Verwendet der Auftraggeber entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer dem ausdrücklich zugestimmt hat.

1.5. Für Unternehmer gilt ergänzend: Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB gegenüber Auftraggebern in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

1.6. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend.

1.7. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Rücktritt oder Kündigung) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (ein mit der Post versandter Brief, E-Mail und Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

1.8. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Beauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung von Rohr- und Kanalreinigung, Kanalsanierung, Kanal-TV, Dichtheitsprüfung und Entsorgung durch den Auftraggeber.

2.2. Stellt sich im Laufe unserer Arbeiten, insbesondere bei der Verstopfungsbeseitigung, heraus, dass die Leistungen nicht oder nur mit einem unzumutbaren Aufwand erbracht werden kann, sind wir zum Abbruch der Arbeiten berechtigt sowie der Berechnung des bis zu diesem Zeitpunkt betriebenen Aufwandes.

Kann die Leistung, insbesondere bei Verstopfungsbeseitigung und der Rohr- oder Fettabscheiderreinigung, wegen des Zustands der Leitungen oder der sonstigen Gegebenheiten vor Ort nicht oder nicht vollständig erbracht werden, so steht der AREI Kanal-Service GmbH die bis zum Abbruch der Arbeiten angefallene Vergütung zu.

3. Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers

3.1. Die von dem Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen haben dem jeweils anerkannten Stand von Technik und behördlichen sowie gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zu entsprechen.

3.2. Die konkrete Leistungsverpflichtung, Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bestimmen sich ausschließlich aus dem Inhalt seiner Auftragsbestätigung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.

3.3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die von ihm vertraglich geschuldeten Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Auftragnehmer darf sich zur Erfüllung des Vertrags eines oder mehrerer Erfüllungsgehilfen bedienen. Der Auftragnehmer hat die Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszuwählen und anzuleiten sowie zu überwachen. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllungsgehilfen in vollem Umfang nach § 278 BGB. Der Auftragnehmer hat die Erfüllungsgehilfen auch auf ihre Pflichten nach dieser vertraglichen Vereinbarung zu verpflichten sowie ggfs. für die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Wahrung des Datengeheimnisses durch jeden Erfüllungsgehilfen und Übermittlung dieser Erklärung an den Auftraggeber zu sorgen.

3.4. Gegenüber den Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers ist dieser alleine weisungsbefugt, soweit nicht gesetzliche Weisungsrechte des Auftraggebers bestehen.

3.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten.

3.6. Der Auftragnehmer wird die Interessen des Auftraggebers wahrnehmen. Zur Abgabe und Entgegennahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen, die den Auftraggeber verpflichten, ist er jedoch nicht befugt. Eine Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten durch den Auftragnehmer bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vollmacht.

3.7. Der Auftragnehmer ist an keine festen täglichen Zeiten der Erledigung seiner Arbeit gebunden, er hat keine Rechtspflicht zum regelmäßigen Erscheinen beim Auftraggeber. Auch der Ort der Erledigung der Tätigkeit unterliegt der Entscheidung des Auftragnehmers, es sei denn, der Ort der Leistungserbringung ergäbe sich sachnotwendig aus der einzelnen Aufgabenstellung. Nur sofern Betriebsmittel des Auftraggebers, insb. Arbeitsgeräte, in Anspruch genommen werden müssen, stehen diese nur während der im Betrieb bestehenden regelmäßigen Arbeitszeiten zur Verfügung.

3.8. Zusätzlich unterliegt der Auftragnehmer auch keinen Weisungen hinsichtlich der Art und Weise der Arbeitsausführung. Auch wird der Auftragnehmer in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers nicht eingegliedert, insb. erhält er keinen Büroraum zugewiesen und ist weder weisungsberechtigt gegenüber Mitarbeitern des Auftraggebers noch ist er diesen gegenüber weisungsgebunden.

4. Vertragsschluss

4.1. Die Kostenvoranschläge und Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor der Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

4.2. Die Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot.

4.3. Die Annahme kann entweder durch Übersendung einer Auftragsbestätigung, Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder durch zur Verfügungstellung des Objektes an den Auftraggeber erklärt werden.

4.4. Ist der Auftraggeber Unternehmer gilt ergänzend: Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber.

4.5. Soweit sich nicht aus den gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schuldet der Auftragnehmer Beratungs- und sonstige Unterstützungsleistungen nur, wenn diese als vertragliche Hauptleistungspflicht vereinbart werden.

5. Widerrufsrecht

5.1. Als Verbraucher steht dem Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

5.2. Das Widerrufsrecht besteht nicht gem. § 312 g Abs. 2 S. 1 Ziffer 11 BGB bei Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

5.3. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat, diese erst mit der Ausführung begonnen hat, nachdem der Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und dieser gleichzeitig die Kenntnis darüber bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert. Die zu erbringende Zustimmungserklärung lautet: „Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass der Auftragnehmer vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt. Ferner ist mir bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer mein Widerrufsrecht verliere.”

5.4. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (AREI Kanal-Service GmbH, Am Langen Graben 10, 52353 Düren, Deutschland, info@AREI , Telefon: + 49 (0) 2421 – 209060, Fax: + 49 (0) 2421 – 2090620) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:

Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An AREI Kanal-Service GmbH, Am Langen Graben 10, 52353 Düren, Deutschland, info@AREI , Fax: + 49 (0) 2421 – 2090620

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen unterstützen. Er wird den Auftragnehmer insbesondere die dafür erforderlichen Informationen, Daten, Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Unterlagen unentgeltlich, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen sowie den Mitarbeitern bzw. Subunternehmern zu den üblichen Geschäftszeiten den Zutritt zu seinen Räumlichkeiten ermöglichen, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist.

6.2. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen können. Der Auftraggeber übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Auftraggeber nicht zu vertreten ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

6.3. Kommt der Auftraggeber seinen zuvor genannten Mitwirkungspflichten gem. Ziffer 5.1. und Ziffer 5.2. nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist der Auftragnehmer für diesen Zeitraum von seinen Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.

6.4. Zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer alle durch eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwände auf der Grundlage der aktuellen Standardvergütungssätze des Auftragnehmers zu ersetzen. Weitergehende Rechte des Auftragnehmers bleiben unberührt.

7. Leistungsänderung

7.1. Der Auftraggeber kann bis zum Zeitpunkt der Abnahme unter Verwendung jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese für den Auftragnehmer umsetzbar und zumutbar sind. Der Auftragnehmer prüft Änderungsverlangen innerhalb von sieben (7) Tagen nach Eingang und teilt dem Auftraggeber das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit. Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen des Leistungsänderungsverfahrens gemäß vorstehendem Satz 2 erfolgen für den Auftraggeber unentgeltlich.

7.2. Der Auftraggeber wird das Angebot innerhalb von sieben (7) Tagen ab Zugang des Angebots prüfen. Nimmt der Auftraggeber das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer hat sämtliche Arbeitsergebnisse, einschließlich der Dokumentation, an die Änderungen anzupassen. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien den Vertrag unverändert fortsetzen.

7.3. Der Auftragnehmer wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Auftraggeber weist ihn schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit.

8. Fristüberschreitung und Abnahme

8.1. Für die Erbringung der einzelnen Leistungen des Auftragnehmers wird ein Terminplan vereinbart. Die darin ausgewiesenen Fristen sind nicht zwingend bindend, Änderungen müssen aber durch Rücksprache mit dem Auftraggeber erfolgen.

8.2. Ist der Auftrag vertragsgemäß ausgeführt, so erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber.

8.3. Die Abnahmeerklärung bzw. Teilabnahmeerklärung bedarf der Schriftform (Abnahmeprotokoll). Das Abnahmeprotokoll bzw. Teilabnahmeprotokoll ist vom Auftragnehmer zu erstellen und vom Auftraggeber gegenzuzeichnen.

8.4. Terminverzüge, die auf Verschulden des Auftraggebers und von ihm beauftragter Dritter zurückzuführen sind, hat der Auftraggeber in vollem Umfang zu verantworten. Für den Auftraggeber dürfen in diesem Fall keine Nachteile, insbesondere finanzieller Art, entstehen.

8.5. Sofern zwischen den Parteien verbindliche Lieferfristen vereinbart wurden und aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht einhalten werden kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Auftragnehmer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Auftragnehmers, wenn der Auftragnehmer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder den Auftragnehmer noch seine Zulieferer ein Verschulden trifft oder der Auftragnehmer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

9. Vergütung und Zahlungsbedingungen

9.1. Sofern sich aus dem Angebot des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei der angegebenen Vergütung um Gesamtpreise.

9.1.1. Ist der Auftraggeber Verbraucher versteht sich die angegebene Vergütung in EURO und ist ein Bruttopreis inklusive der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

9.1.2. Ist der Auftraggeber Unternehmer versteht sich die angegebene Vergütung in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

9.2. Die Vergütung ist nach Fertigstellung der Arbeiten und Abnahme des Auftrages innerhalb von 14 Tagen ohne Skontoabzug nach Erhalt einer ordnungsgemäßen prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird.

9.3. Im Falle von zulässigen Teilabnahmen ist der Auftragnehmer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.

9.4. Für Auftraggeber, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zahlungsverzug. Der Auftraggeber kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Auftraggeber, der Verbraucher ist nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Auftragnehmer 3,00 EURO (in Worten: drei) verlangen.

9.5. Für Unternehmer gilt: Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

9.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Auftragnehmers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

9.7. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Auftragnehmer erforderlich.

9.8. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so ist der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

10. Haftung für Mängel und Garantien

10.1. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die §§ 634 ff. BGB.

10.2. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leistet der Auftragnehmer Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert.

10.3. Das Recht auf Kündigung steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

10.4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr beginnend mit der Abnahme des Werkes.

10.5. Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden:
• für ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung fünf (5) Jahre ab Ablieferung (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB)

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie arglistigem Verschweigen eines Mangels
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
  • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit zwischen den Parteien vereinbart
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

10.6. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch den Auftragnehmer nicht.

11. Haftung für Schäden

11.1. Hinsichtlich der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollten Leitungen unfachgerecht verlegt sein, so haftet der Auftragnehmer auch nicht für Schäden.

11.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

11.3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten). Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

11.4. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

12. Laufzeit und Kündigung

12.1. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, beginnt der Vertrag mit Vertragsschluss,. Er endet mit Abnahme des Werkes, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

12.2. Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung gemäß Ziffer 8. zu verlangen, wobei er sich dasjenige anrechnen lassen muss, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

12.3. Eine vorzeitige Kündigung kann einvernehmlich erfolgen.

12.4. Das Recht der Parteien zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind:

  • Nachhaltiger Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen und Bestandteile dieses Vertrages
  • Einleitung eines Insolvenzverfahrens
  • Erheblicher Dissens über die Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht
  • Leistungsverzug

12.5. Eine Kündigung muss in Schrift- oder Textform (ein mit der Post versandter Brief, per E-Mail oder per Telefax) erfolgen.

13. Datenschutz und Urheberrecht

13.1. Der Auftragnehmer erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Auftraggebers. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers beachtet der Auftragnehmer die gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung der Bestellung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der sich im Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

13.2. Der Auftraggeber erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

13.3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG-neu) und des Telemediengesetzes (TMG).

13.4. Der Auftragnehmer hat an allen Texten, Bildern, Filmen, die auf seiner Website veröffentlicht werden, die Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

14. Geheimhaltung

14.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm überlassenen Daten und Unterlagen ausschließlich für die Erbringung der Leistungen zu verwenden. Die Nutzung für andere Aufträge bedarf jeweils der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

14.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen bekannt werdenden Vorgänge Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung zum Stillschweigen erstreckt sich auf alle Mitarbeiter des Auftragnehmers. Die Bestimmung des Satzes 2 hat der Auftragnehmer durch geeignete Maßnahmen in seinem Betrieb sicherzustellen.

14.3. Verstößt eine Partei oder einer berechtigte Person schuldhaft gegen die Verpflichtungen gem. Ziffer 14., so hat die verletzende Partei für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe an die verletzte Partei zu zahlen, deren Höhe von der verletzten Partei nach billigem Ermessen bestimmt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf Angemessenheit überprüft werden kann. Unberührt hiervon bleibt das Recht der verletzten Partei, einen darüberhinausgehenden Schaden geltend zu machen und/oder den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Der verletzenden Partei steht es in jedem Fall frei nachzuweisen, dass der verletzten Partei ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

15. Höhere Gewalt

15.1. Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der Arbeiten, werden die Parteien von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Zeit der Unterbrechung der Arbeiten frei. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.

15.2. Jede Partei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Darüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.

16. Alternative Streitbeilegung

16.1. Für Auftraggeber, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

16.2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und nicht bereit.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

17.2. Ist der Auftraggeber Verbraucher und hat dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Düren.

17.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Düren. Der Auftragnehmer ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 25.03.2020