Hierzulande gibt es Abwasserkanäle mit einer Länge von etwa 1,5 Millionen Kilometer, die nahezu komplett unter der Erde liegen. Dabei sind von den 1,5 Millionen Kilometern wiederum etwa 50 bis 70 Prozent mit Defekten oder Schäden behaftet. Ein unschöner Zustand, der in der Regel Kommunen und eben auch Grundstückseigentümern stets vor eine ganz besonders große Problematik stellt. Sehr oft ist ohne eine Prüfung in der Regel kaum abzuschätzen, wie groß am Ende ein entsprechender Schaden sein kann.
Dennoch sind Kommunen und ebenfalls die Grundstückseigentümer gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz dazu verpflichtet, unbedingt einen korrekten Zustand der Entwässerungsanlage vorzuweisen sowie mit einem formalen Dichtheitsnachweis auch amtlich bestätigen zu lassen. Sollten bei einer Prüfung entsprechende Mängel dabei festgestellt werden, dann müssen diese letztlich vom Eigentümer dieses Grundstücks sofort behoben werden.