Als Abwasser bezeichnet man das nach häuslichem oder gewerblichem Gebrauch veränderte, insbesondere verunreinigte, abfließende und von Niederschlägen stammende und in die Kanalisation gelangte Wasser. Es gibt somit zwei Arten von Abwasser: Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Schmutzwasser entsteht zum Beispiel aus Frischwasser, welches durch den Gebrauch als Waschwasser oder Spülwasser in seinen chemischen oder physikalischen Eigenschaften verändert worden ist. Ein wichtiger Teil in Sachen Umweltschutz ist die fachgerechte und gründliche Entsorgung des Abwassers, um eine Verunreinigung des Grundwassers und der Erde zu verhindern.
Eine leistungsfähige Abwasserentsorgung ist daher Voraussetzung für eine gesunde Infrastruktur. Darüber hinaus ist die professionelle Entsorgung des Abwassers erforderlich, um in den Gewässern eine gute Wasserqualität zu erhalten oder diese wieder herzustellen. Generelle Zielsetzung der Abwasserentsorgung ist es, Boden und Gewässer vor schädlichen Verunreinigungen zu schützen sowie deren Nutzung und die dortigen Lebensgemeinschaften möglichst nicht zu beeinträchtigen. Abwasser darf nur dann in Gewässer eingeleitet werden, wenn seine Beschaffenheit bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die bundeseinheitlich im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt und in der Abwasserverordnung konkretisiert sind.