Das Wasserhaushaltsgesetz, kurz: WHG, ist der Hauptteil des deutschen Wasserrechts. Angewandt wird es nahezu überall, wo es ums Wasser geht. Seine Bestimmungen regeln den Schutz und die Nutzung des Grundwassers und von Oberflächengewässern, also von Flüssen, Seen, Meeren und so weiter. Darüber hinaus finden sich im WHG auch Vorschriften, die den Ausbau von Gewässern, die wasserwirtschaftliche Planung sowie den Hochwasserschutz betreffen. Was es nicht regelt, sind zum Beispiel alle Belange um Schifffahrtswege, die werden nämlich vom Bundeswasserstraßengesetz, den Wassergesetzen der Länder und dem Seeaufgabengesetz geregelt. Das WHG vom 31. Juli 2009 wurde am 7. August 2013 geändert und der Zweck des WHG wurde direkt im Gesetzestext benannt: „Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.“ Das Gesetz dient jedoch nicht nur dem Schutz von Flora und Fauna, sondern zielt auch auf den haushalterischen Umgang mit der Ressource Wasser ab. Wichtig: Auch der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist im WHG geregelt. Und da Abwasser in immer tiefer gelegene Schichten in der Erde vordringt, wurde im Wasserhaushaltsgesetz auch vorgeschrieben, dass Abwasseranlagen betriebssicher anzuordnen, herzustellen und instandzuhalten sind.
WHG: Was im Wasserhaushaltsgesetz geregelt ist
Was besagt das Wasserhaushaltsgesetz?
WHG – Schutz des Grundwassers in Nordrhein-Westfalen
Kanäle wie der Dortmund-Ems-Kanal und der Rhein-Herne-Kanal, Flüsse wie Wupper, Rhein und Ruhr, die Seen in der Eifel – NRW ist ein wasserreiches Bundesland. Und auch hier gilt, was bundesweit gilt – das WHG kommt zur Anwendung. Das ist besonders wichtig mit Blick auf das Grundwasser, denn dessen Qualität zu erhalten, ist für die gesamte Bevölkerung von essenzieller Bedeutung. Ist ein Kanal undicht oder müssen überwachungspflichtige Abfälle entsorgt werden, gilt es in besonderem Maße, das Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen.
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